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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Zwischennutzungen

Was ist eigentlich eine Zwischennutzung? Was muss ich bei der temporären Nutzung von Räumlichkeiten beachten und warum sollte ich meine leerstehenden Räume zur Zwischennutzung anbieten? Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt.
  • Was ist eine Zwischennutzung?

    Zwischennutzungen sind befristete Nutzungen von leerstehenden Räumlichkeiten und Freiräumen. Dabei ist die Bandbreite von Zwischennutzungen vielfältig und die Möglichkeiten reichen von Angeboten aus Kunst und Kultur wie (Freiluft)kinos, Ateliers oder Ausstellungsräume über Angebote aus Sport, Freizeit und Vereinsleben, gastronomische Konzepte oder klassische Pop-Up-Stores bis hin zu temporären Coworkingspaces, Urban Gardening Projekten, temporären Wohnangeboten und Infrastruktur-Angeboten wie mobilen Banken oder Beratungsdiensten.

  • Warum sollte ich mich als Zwischennutzer:in bewerben?
    • Neue Geschäftsmodelle und Ladenkonzepte können durch vergünstigte und temporär befristete Konditionen risikoarm ausgetestet werden.
    • Durch erhöhte Resonanz sowohl bei der potentiellen Kundschaft als auch vor Ort und in den lokalen Medien sind Gewinnsteigerungen möglich.
    • Durch das neue Präsenzangebot ist die Erschließung neuer Zielgruppen möglich.
  • Warum sollte ich meinen Leerstand zur Zwischennutzung vermieten?

    Vorteile für Kommunen und Regionen

    • Belebung der Innenstadt durch kreative Nutzungen, die Anreize, Erlebnisse und Begegnungen ermöglichen und damit die Attraktivität der Innenstädte erhöhen sowie den stationären Handel stärken.
    • Erhöhung der Lebensqualität vor Ort durch die Aufwertung des Straßenbildes infolge kultureller Belebungen und Schaffung neuer Angebote, wie z. B. der Nahversorgung oder soziale Angebote.
    • Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung durch einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource “Fläche”
    • Beitrag zur gemeinwohlorientierten und partizipativen Stadtentwicklung durch die Nutzung von ko-kreativen Methoden der Stadtgestaltung, welche Zwischennutzungsprojekte häufig mit sich bringen. Bürger:innen und kommunale Akteure können Methoden zur Gestaltung vorhandener Räume und Flächen kennenlernen und darüber ins Gespräch kommen, um sich gegenseitig zu inspirieren und auszutauschen.

    Vorteile für Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen

    • Verhinderung von Verfall und Schäden, da die Zwischenmieter:innen und Nutzer:innen die leerstehende Räume zu neuem Leben erwecken und im gleichen Zuge eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Kümmererfunktion übernehmen, sodass die Bausubstanz geschützt und langfristig erhalten wird.
    • Finanzielle Vorteile, z. B. durch durch die Übernahme laufender (Betriebs-)kosten durch den oder die Zwischennutzer:in oder sogar langfristig betrachtet eine Wertsteigerung aufgrund der neuen positive Ausstrahlung des Objektes.
    • Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit der Immobilie und Möglichkeit zur längerfristigen Vermietung durch neue, mediale Berichterstattung, tatsächliche Frequentierung von Ladengeschäften oder die Nutzung der Immobilie als Treffpunkt neuer Zielgruppen wie Kreativeszene, Startups oder engagierten Bürger:innen.
  • Wie sieht der Prozess einer erfolgreichen Vermittlung für Raumanbieter:innen aus?
    1. Kontaktaufnahme
      Du interessierst dich dafür, deine temporär oder längerfristig leerstehende Räumlichkeit oder Freifläche zur Zwischennutzung zu vermieten? Grundsätzlich kann es sich hier um einen Raum, ein Objekt oder eine sonstige Freifläche handeln. Im ersten Schritt steht die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Freiräume an. Nutze dafür das Kontaktformular oder sprecht uns einfach direkt an.


    2. Veröffentlichung
      Nachdem die wichtigsten Rahmenbedingungen für dein Raumangebot feststehen, kann dein Angebot auf der Plattform veröffentlicht werden. Dein Angebot ist dann in unserem Portfolio gelistet und potenzielle Zwischenmieter:innen können dein Angebot entdecken.


    3. Vermittlung
      Das Leerstandsportal hat regional eine hohe Reichweite und ist für Kreative und potenzielle Mieter:innen eine feste Adresse. Außerdem ist die Agentur regional und überregional gut vernetzt und unterstützt dich auf verschiedenen Wegen bei der Vermittlung deines Leerstands, z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit oder verschiedenen Austausch- und Netzwerkformaten.


    4. Vertrag aufsetzen
      Für die vorgesehene Zwischennutzung ist ein passender Zwischennutzungsvertrag zwischen Eigentümer:innen und Zwischenmieter:innen nötig. Die Agentur stellt dafür eine juristisch geprüfte Vorlage zur Verfügung, die je nach Nutzung angepasst werden können. Nehme dafür Kontakt mit der Agentur auf und deren Unterstützungsleistungen in Anspruch!


    5. Start der Zwischennutzung
      Los geht's! Jetzt kannst du von allen Vorteilen der Zwischennutzung profitieren. Bis dahin und während des laufenden Projekts steht die Agentur dir bei allen aufkommenden Fragen zur Verfügung.
  • Was kostet mich die Unterstützung bei der Vermittlung von Räumen?

    All unsere Unterstützungsangebote sind kostenlos. Wir werden als Projekt im Rahmen der Initiative “Nationale Stadtentwicklungspolitik” im Förderaufruf „Post-Corona-Stadt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gefördert.

  • Welche Leistungen übernimmt die Zwischennutzungsagentur für Raumanbieter:innen?
    • Persönliche Beratung
    • Vermittlung von Leerstandsobjekten
    • Unterstützung beim Aufsetzen des Zwischennutzungsvertrags
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Vermittlung diverser Netzwerkmöglichkeiten
    • Wissensvermittlung gelungener Zwischennutzungen
  • Welche Leistungen übernimmt die Zwischennutzungsagentur für Raumsuchende?
    • Persönliche Beratung
    • Vermittlung von Leerstandsobjekten
    • Unterstützung bei Fragen zum Zwischennutzungsvertrag
    • Vermittlung diverser Netzwerkmöglichkeiten, u.a. durch die Initiierung von Austausch- und Netzwerkformaten
    • Wissensvermittlung und Inspiration durch gelungene Zwischennutzungen
  • Welche vertraglichen Regelungen braucht es für eine Zwischennutzung?

    Es ist ein Zwischennutzungsvertrag zwischen Eigentümer:innen und Zwischenmieter:innen notwendig.

  • Können die Zwischennutzungen auch in dauerhafte Nutzungen umgewandelt werden?

    Es besteht je nach Interesse der Eigentümer:innen die Option, die Zwischennutzung auch in eine dauerhafte Nutzung zu übertragen. Wir empfehlen, sich schon frühzeitig mit den Eigentümer:innen über mögliche Verstetigungen auszutauschen und stehen beim Prozess der Verstetigung gerne beratend zur Seite.

  • Was ist Probewohnen oder temporäres Wohnen?

    Interessierte haben die Möglichkeit, über einen festgelegten Zeitraum vergünstigt Wohnraum zu nutzen und die potenziell neue Wohnumgebung kennenzulernen. Auf diese Weise können junge Familien, Digitalarbeiter:innen, oder landlustige Städter:innen oder sonstige Interessierte herausfinden, ob das neue Wohnumfeld auch auf Dauer funktionieren kann. Häufig werden beim temporären Wohnen möblierte Wohnungen angeboten.

  • Was ist ein Pop-Up-Store?

    Pop-up-Stores sind temporäre Ladeneinheiten, die neben klassischen Ladengeschäften auch an besonderen Orten wie leerstehenden Verkaufsräumen oder Lagerhallen eröffnet werden. Durch die neu entstehende und zeitlich begrenzte Verkaufsfläche können neue Kund:innen angelockt und auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig können Leerstände durch die temporäre Nutzung eine Wiederbelebung erfahren und damit positive Impulse für ihre Umgebung entfalten.

  • Was muss ich bedenken, wenn ich in einem Leerstand einen Laden, eine Gastronomie oder ein sonstiges Gewerbe eröffnen möchte?

    Der Zwischenmietvertrag regelt grundsätzlich, in welchem Rahmen die Nutzung des Leerstands erfolgen darf und welche Inhalte der Vertrag für die Nutzung der Räumlichkeiten umfasst. In einigen Fällen kommt es dazu, dass eine Nutzungsänderung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden muss. Es ist vorab zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung nach § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) genehmigungspflichtig ist. Zum Beispiel besteht eine Verpflichtung zur Nutzungsänderung bei der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum.

    Wir empfehlen, dass Eigentümer:innen und Mietinteressierte frühzeitig die grobe Nutzungsart der Räumlichkeiten absprechen, um vertraglich die Nutzungen zu regeln. Im Normalfall beantragen der oder die Eigentümer:in der Immobilie die Nutzungsänderung. Die Agentur kann hier eine unterstützende Funktion für Interessierte einnehmen. Weitere Informationen zum Ablauf sind hier zu finden.

    Über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) können die vorgeschriebenen Vordrucke nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) heruntergeladen werden.


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